Norm: EU-JZG §55 Abs3RL 2014/41/EU
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich der RL EEA agieren deutsche Finanzämter in Verfahren nach der deutschen Abgabenordnung mit staatsanwaltschaftlichen Rechten und Pflichten und werden somit selbst als justizielle Behörde tätig. Entscheidungstexte 22 Bs 78/20m Entscheidungstext OLG Wien 02.06.2020 22 Bs 78/20m ... mehr lesen...