Norm
EU-JZG §55 Abs3Rechtssatz
Im Anwendungsbereich der RL EEA agieren deutsche Finanzämter in Verfahren nach der deutschen Abgabenordnung mit staatsanwaltschaftlichen Rechten und Pflichten und werden somit selbst als justizielle Behörde tätig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2020:RW0000968Im RIS seit
16.06.2020Zuletzt aktualisiert am
24.06.2020