Am 18. Februar 1993 kam es zwischen der Bankhaus Rössler AG und acht anderen Kreditinstituten (die sich als "Gläubigerkonsorten" bezeichneten) zu einer "Forderungsverzichts- und Besserungsvereinbarung", die - auszugsweise - folgenden Inhalt hat: "PRÄAMBEL Getragen von der Absicht den ihnen letztlich selbst zugute kommenden Ruf des Bankplatzes Wien zu erhalten und eine Auszahlung an die Einleger zu gewährleisten, haben sich die Gläubigerkonsorten entschlossen, Gesellschafter der R... mehr lesen...
Index: 21/07 Sonstiges Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §19 Abs1;SpaltG 1996 §1;SpaltG 1996 §14 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Spaltung nach § 1 SpaltG 1996 bewirkt eine Gesamtrechtsnachfolge, wobei § 14 Abs 2 Z 1 legcit eine partielle Gesamtrechtsnachfolge bewirkt, die auch verfahrensrechtliche Positionen umfasst, und zwar unabhängig davon, ob der Rechtsvorgänger (= hier die Beschwer... mehr lesen...