Norm: BWG §82 Abs2BaSAG §84 Abs8aRL 2014/59/EU Art86
Rechtssatz: Das „Konkursverfahren“ in § 82 Abs 2 BWG (und § 84 Abs 8a BaSAG) ist weit dahingehend zu verstehen, dass auch das Insolvenzeröffnungsverfahren eingeschlossen ist. Die Parteistellung der FMA im Konkurs-(eröffnungs-)verfahren nach § 82 Abs 2 BWG (bzw § 84 Abs 8a BaSAG) beginnt nicht unbedingt erst damit, dass die FMA in Ausübung ihres Konkursantragsmonopols nach § 82 Abs 3 BWG selbs... mehr lesen...