Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Der XXXX GmbH (in weiterer Folge auch: "Beschwerdeführerin" oder "BF") ist der angefochtene Mandatsbescheid, in dem Abwicklungsmaßnahmen betreffend die HETA ASSET RESOLUTION AG ("Heta") angeordnet worden waren, rechtswirksam per Edikt am 26.03.2019 zugestellt worden. Die Beschwerdeführerin hatte zum Stichtag 01.03.2015 auf dem bei der Heta mit der Kontonummer XXXX geführten Konto ein Guthaben (nomineller Buchwert) in... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Der XXXX KG (in weiterer Folge auch: "Beschwerdeführerin" oder "BF") ist der angefochtene Mandatsbescheid, in dem Abwicklungsmaßnahmen betreffend die HETA ASSET RESOLUTION AG ("Heta") angeordnet worden waren, rechtswirksam per Edikt am 26.03.2019 zugestellt worden. Die Beschwerdeführerin hatte zum Stichtag 01.03.2015 auf dem bei der Heta mit der Kontonummer XXXX geführten Konto ein Guthaben (nomineller Buchwert) in H... mehr lesen...