Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren wurde von den beschwerdeführenden Partei XXXX AG (einer Abbaugesellschaft iSd § 165 Abs 1 Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken – BaSAG; im Folgenden: bP1) sowie der XXXX WIEN AG (im Folgenden: bP2) die Einverleibung der Übertragung mehrerer Pfandrechte aufgrund einer Legalzession nach § 1422 ABGB beantragt. Die bP beriefen sich dabei auf die Gebührenbefreiung gemäß § 165 Abs 1 BaSAG (ON 3). Mit recht... mehr lesen...