Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) leistete ab 01.03.2018 Gerichtspraxis nach dem Rechtspraktikantengesetz (RPG) und war Übernahmswerberin den richterlichen Vorbereitungsdienst. 2. Mit Note vom 03.04.2018 wies die belangte Behörde gemäß § 5 Abs. 1 RPG den Präsidenten des Landesgerichtes XXXX an, dass die BF, wenn sie während ihrer Ausbildung als Rechtspraktikantin ein Kopftuch trägt, keine Tätigkeiten, bei denen sie von Bürg... mehr lesen...