Rechtssatz: Eine Bestrafung sowohl nach dem Baugesetz als auch nach dem Raumplanungsgesetz für die Verwendung von Wohnungen bzw Wohnräumen zu Ferienwohnungszwecken stellt eine verfassungswidrige Doppelbestrafung dar. Schlagworte Ferienwohnung, Doppelbestrafung Zuletzt aktualisiert am 27.11.2008 mehr lesen...