Begründung: Die Antragstellerin begehrte wie aus dem
Spruch: ersichtlich und machte dazu geltend, sie habe (ua) den genannten Antrag auf Löschung der Anmerkung der Simultanhaftung beim Bezirksgericht Graz-West als dem Gericht der Haupteinlage erhoben, jedoch sei dieser wegen vermeintlicher Unzuständigkeit abgewiesen worden. Dem dagegen erhobenen Rekurs habe das Rekursgericht nicht Folge gegeben. Dieser Teil der rekursgerichtlichen Entscheidung sei unbekämpft geblieben und somit in Re... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Linz hat mit seinem Beschluss vom 10. 6. 2010, GZ 13 T 36/10d-6, ausgesprochen, dass der Antrag des Antragstellers auf Kraftloserklärung des im
Spruch: bezeichneten und von der „Filiale *****“ ausgegebenen Sparbuchs wegen örtlicher Unzuständigkeit dieses Gerichts gemäß § 44 JN dem Landesgericht Wiener Neustadt überwiesen wird. Das Landesgericht Wiener Neustadt hat hierauf mit Beschluss vom 18. 6. 2010, GZ 1 T 113/10w-10, die örtliche Unzuständigkeit dies... mehr lesen...
Begründung: Die volljährige (1991 geborene) Antragstellerin, die als Wohnort *****, angab und dazu eine Meldebestätigung vorlegte, stellte mit Schreiben vom 17. 1. 2010 beim Bezirksgericht Graz-Ost einen gegen den Antragsgegner als ihren Vater gerichteten Antrag auf Unterhaltsfestsetzung. Sie ersuchte darin um Weiterleitung „nach Gmunden [...], da es wohl am besten [sei], wenn [sie] das in ihrem Heimatort klären [könne]“. In einem Aktenvermerk vom 22. 1. 2010 über ein Telefonat mit ... mehr lesen...
Norm: ZPO §483 Abs3ZPO §513ASGG §11a Abs3 Z1OGHG §7
Rechtssatz: Wird im Revisionsverfahren nach §§ 483 Abs 3 iVm 513 ZPO die Klage unter Anspruchsverzicht zurückgezogen, so ist der deklarative Beschluss über die Wirkungslosigkeit der Entscheidungen der Vorinstanzen in ASGG-Sachen im Dreiersenat zu fassen. Entscheidungstexte 8 ObA 71/07k Entscheidungstext OGH 27.05.2008 8 ObA 71/07k ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Dr. Kuras als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Horst T*****, vertreten durch Dr. Georg Grießer, Dr. Roland Gerlach und Dr. Sieglinde Gahleitner, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei V*****, vertreten durch Dr. Andreas Grassl, Rechtsanwalt in Wien, wegen Feststellung (Str... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §68KartG 1972 §118KartG 1972 §122OGHG §7OGHG §15
Rechtssatz: Die Überlassung von Ausfertigungen von Entscheidungen des Kartellobergerichts "beim" OGH an verfahrensfremde Personen ist nicht vorgesehen. Für das durch den Siebenersenat zu entscheidende Verfahren besteht keine Gebührenpflicht. Entscheidungstexte Ktn 10/74 Entscheidungstext OGH 03.05.1974 Ktn 10/74 ... mehr lesen...
Norm: JN §23OGHG §7
Rechtssatz: Die Entscheidung des OGH über einen Ablehungsantrag hat in einem aus fünf Mitgliedern bestehenden Senat zu erfolgen (§ 7 OGHG). Entscheidungstexte 5 N 18/71 Entscheidungstext OGH 10.11.1971 5 N 18/71 3 N 504/76 Entscheidungstext OGH 25.05.1976 3 N 504/76 ... mehr lesen...