Norm: FAGG §3 Z5FAGG §10
Rechtssatz: Auch Papier ist ein „dauerhafter Datenträger“ (§ 3 Z 5 FAGG), mit dem der Formvorschrift des § 10 FAGG entsprochen wird. Entscheidungstexte 8 Ob 122/17z Entscheidungstext OGH 29.11.2017 8 Ob 122/17z Veröff: SZ 2017/140 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131794 ... mehr lesen...
Norm: FAGG §10FAGG §18 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Wirkungen eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG) kommen auch dann zum Tragen, wenn er von sich aus eine Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist verlangt, weil der hierauf abzielenden Aufforderung des Unternehmers (§ 10 FAGG) in diesem Fall kein eigenständiger Wert zukommt. Entscheidungstexte 8 Ob 122/17z ... mehr lesen...
Norm: FAGG §10FAGG §18 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Verbraucher kann selbstredend durch Ankreuzen eines entsprechenden Kästchens sein Verlangen auf vorzeitige Vertragserfüllung (§ 10 FAGG) zum Ausdruck bringen. Ob er dies selbst oder mit seinem Willen getragen und in seiner Anwesenheit der Vertragspartner für ihn tut, kann keinen Unterschied machen. Entscheidungstexte 8 Ob 122/17z Entscheidu... mehr lesen...