Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger der Russischen Föderation und stellte am 23. Februar 2019 nach Einreise in das Bundesgebiet über Italien und Frankreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag – ohne in die Sache einzutreten – als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Italien zur Prüfung des Antrages zuständig sei... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Norm: BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1BFA-VG §52, §52aVwGVG §7 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Zurückweisung einer Beschwerde auf Grund unzureichender Auseinandersetzung mit dem Beschwerdeverzicht eines Staatsangehörigen der Russischen Föderation gegen die Zurückweisung eines Antrags auf internationalen ... mehr lesen...