Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 07.10.2015 einen (ersten) Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 18.08.2017 wurde dieser Antrag vollinhaltlich abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung gegen den BF erlassen, festgestellt, dass seine Abschiebung nach Nigeria zulässig sei und ein... mehr lesen...