Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 30.09.2024 wurden die beschwerdeführenden Parteien (BF1 – BF5) festgenommen. Mit Schriftsatz vom 02.10.2024, eingebracht um 18:46 Uhr, erhoben diese durch ihre Rechtsvertretung Beschwerden gegen die Anhaltung im Rahmen dieser Festnahme, und führten begründend aus: „Wir wurden durch diese Anhaltung in unseren subjektiven Rechten verletzt und sind daher gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 iVm 132 Abs 1 Z l B-VG beschwerdelegitimiert. „Wir wurden durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 30.09.2024 wurden die beschwerdeführenden Parteien (BF1 – BF5) festgenommen. Mit Schriftsatz vom 02.10.2024, eingebracht um 18:46 Uhr, erhoben diese durch ihre Rechtsvertretung Beschwerden gegen die Anhaltung im Rahmen dieser Festnahme, und führten begründend aus: „Wir wurden durch diese Anhaltung in unseren subjektiven Rechten verletzt und sind daher gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 iVm 132 Abs 1 Z l B-VG beschwerdelegitimiert. „Wir wurden durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 30.09.2024 wurden die beschwerdeführenden Parteien (BF1 – BF5) festgenommen. Mit Schriftsatz vom 02.10.2024, eingebracht um 18:46 Uhr, erhoben diese durch ihre Rechtsvertretung Beschwerden gegen die Anhaltung im Rahmen dieser Festnahme, und führten begründend aus: „Wir wurden durch diese Anhaltung in unseren subjektiven Rechten verletzt und sind daher gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 iVm 132 Abs 1 Z l B-VG beschwerdelegitimiert. „Wir wurden durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 30.09.2024 wurden die beschwerdeführenden Parteien (BF1 – BF5) festgenommen. Mit Schriftsatz vom 02.10.2024, eingebracht um 18:46 Uhr, erhoben diese durch ihre Rechtsvertretung Beschwerden gegen die Anhaltung im Rahmen dieser Festnahme, und führten begründend aus: „Wir wurden durch diese Anhaltung in unseren subjektiven Rechten verletzt und sind daher gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 iVm 132 Abs 1 Z l B-VG beschwerdelegitimiert. „Wir wurden durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 30.09.2024 wurden die beschwerdeführenden Parteien (BF1 – BF5) festgenommen. Mit Schriftsatz vom 02.10.2024, eingebracht um 18:46 Uhr, erhoben diese durch ihre Rechtsvertretung Beschwerden gegen die Anhaltung im Rahmen dieser Festnahme, und führten begründend aus: „Wir wurden durch diese Anhaltung in unseren subjektiven Rechten verletzt und sind daher gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 iVm 132 Abs 1 Z l B-VG beschwerdelegitimiert. „Wir wurden durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger Nordmazedoniens. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt oder belangte Behörde) vom 25.07.2022, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) wurde am 07.03.2024 gemäß § 34 Abs. 3 Z 3 iVm § 40 Abs. 1 Z 1 BFA-VG festgenommen und am 07.03.2024 von 08:06 Uhr bis 12:30 Uhr in Verwaltungsverwahrungshaft angehalten. 1. Die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) wurde am 07.03.2024 gemäß Paragraph 34, Absatz 3, Ziffer 3, in Verbindung mit Paragraph 40, Absatz eins, Ziffer eins, BFA-VG festgenommen und am 07.03.2024 von 08:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) wurde am 07.03.2024 gemäß § 34 Abs. 3 Z 3 iVm § 40 Abs. 1 Z 1 BFA-VG festgenommen und am 07.03.2024 von 08:06 Uhr bis 12:30 Uhr in Verwaltungsverwahrungshaft angehalten. 1. Die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) wurde am 07.03.2024 gemäß Paragraph 34, Absatz 3, Ziffer 3, in Verbindung mit Paragraph 40, Absatz eins, Ziffer eins, BFA-VG festgenommen und am 07.03.2024 von 08:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 02.08.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Zu diesem wurde er am 02.08.2023 erstbefragt und am 24.10.2023 niederschriftlich einvernommen. Mit Bescheid vom 26.11.2023 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) den Antrag sowohl im Hinblick auf den Status des Asylberechtigten, als auch den Status des subsidiär Schutzberechtigten a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 07.10.2015 einen (ersten) Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 18.08.2017 wurde dieser Antrag vollinhaltlich abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung gegen den BF erlassen, festgestellt, dass seine Abschiebung nach Nigeria zulässig sei und ein... mehr lesen...