Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Wiedereinsetzungswerber bzw. Beschwerdeführer stellte am 07.03.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Am selben Tag wurde er zu diesem Antrag durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt, die niederschriftliche Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden Bundesamt) fand am 04.04.2023 statt. Das Bundesamt wies den Antrag des Wiedereinsetzungsw... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchteil A): I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Folgeantrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers vom XXXX (im Folgenden kurz: BF), einem libanesischen Staatsangehörigen, wurde mit Bescheid des BFA vom XXXX (im Folgenden kurz: BFA) gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen (Spruchpunkt I. und II.). 1. Der Folgeantrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers vom römisch XXXX (im Folgenden kurz: BF)... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 24.04.2024 hat das Bundesamt den Antrag der beschwerdeführenden Partei [bP] auf internationalen Schutz wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz nicht erteilt. Der Bescheid wurde der rechtsfreundlichen Vertretung am 30.04.2024 zugestellt, womit die zweiwöchige Beschwerdefrist zu laufen begann. Die Rechtsmittelfrist endete demnach mit Ablauf des 14.05.20... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchteil A): I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers (im Folgenden kurz: BF) vom XXXX , einem pakistanischen Staatsangehörigen, wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX (im Folgenden kurz: BFA) gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen (Spruchpunkt I.). 1. Der Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers (im Folgenden kurz: BF) vom römisch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Indiens, stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher negativ entschieden wurde. Eine dagegen eingebrachte Beschwerde wurde mit Erkenntnis des BVwG vom XXXX als unbegründet abgewiesen und erwuchs in der Folge in Rechtskraft. Seit diesem Zeitpunkt hält sich der Beschwerdeführer unrechtmäßig im österreichischen Bundesgebiet auf. 2. Mit angefochtenem Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , wurde g... mehr lesen...