Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste zu einem nicht feststellbaren Zeitpunkt illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am 04.07.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 19.02.2015, Zahl 1024174806-14765252, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 04.07.2014 gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten... mehr lesen...