Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigte) ist Mitglied des Landes-verwaltungsgerichtes Burgenland, sie befindet sich im Dienststand. 1.1. römisch XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigte) ist Mitglied des Landes-verwaltungsgerichtes Burgenland, sie befindet sich im Dienststand. 1.2. Mit am 18.01.2024 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangter Disziplinaranzeige des geschäftsführenden Vizepräsidenten des L... mehr lesen...