Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit im Wege des elektronischen Rechtsverkehres am 30.06.2020 zu XXXX TZ XXXX beim Bezirksgericht Gmunden eingebrachten Antrag beantragte der Beschwerdeführer auf Grund des Scheidungsvergleichs vom 04.03.2020 hinsichtlich der Liegenschaft XXXX , XXXX , diverse Grundbuchseintragungen. Unter anderem umfasste die Eingabe die Eintragung des Eigentumsrechtes ob den XXXX -Anteilen (B-LNR 4) sowie ob den XXXX ... mehr lesen...