Entscheidungen zu § 9 GKG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2015/1/13 2R6/15w

Norm: GKG §3GKG §9AußStrG §141
Rechtssatz: Einem Erben einer betroffenen Person steht ein Recht auf Akteneinsicht in den Sachwalterschaftsakt, soweit dieser Einkommens- und Vermögensangelegenheiten betrifft, nur dann zu, wenn er eine Erbantrittserklärung abgegeben hat oder den Nachlass gemäß § 810 ABGB vertreten kann. Dies gilt auch bei schriftlicher Abhandlungspflege nach § 3 GKG sowohl für den Erben als auch den bevollmächtigten Erbenmachthab... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.01.2015

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