Entscheidungsgründe: I. Antrag und Vorverfahren 1. Der Antragsteller betreibt ein privates Bestattungsunternehmen. Er bringt im Kern vor, die von ihm angefochtenen Bestimmungen des Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes – WLBG, jeweils in der Stammfassung LGBl 38/2004, bewirkten, indem sie die Unterbringung in Leichenkammern und Aufbahrung von Leichnamen (dies abgesehen von Ausnahmen) nur im Rahmen einer Bestattungsanlage erlaubten, für ihn als Unternehmer ein entspreche... mehr lesen...
Index: L9480 Bestattung, Friedhof, Leichenbestattung, Totenbeschau
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litcB-VG Art7 Abs1 / GesetzWr Leichen- und BestattungsG §10, §22StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungGewO 1994 §94 Z6Bestatter-Verordnung, BGBl II 476/2004 §1 Abs2
Leitsatz: Abweisung des - zulässigen - Individualantrags eines privaten Bestatters auf Aufhebung von Bestimmungen des Wr Leichen- und BestattungsG über die verpflichtende Unterbringung von Le... mehr lesen...