Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §91 Abs1;
Rechtssatz: Ob eine Straftat im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes erfolgte, ist für die Beurteilung des Vorliegens eines Ausschlussgrundes von der Ausübung eines Gewerbes nach § 13 Abs 1 Z 1 GewO ohne rechtliche Relevanz. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...