Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 22. November 2005 wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 87 Abs. 1 Z 1 iVm § 13 Abs. 1 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Handel mit nichtmilitärischen Waffen und nichtmilitärischer Munition" in einem näher bezeichneten Standort entzogen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Bezirksge... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litb;GewO 1994 §141 Abs1 Z3;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §170 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Auffassung der belangten Behörde, dass das gegenständliche (Waffen)Gewerbe Gelegenheit zur Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bieten würde, ist - auch wenn es sich bei der von der belangten Behörde hera... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litb;GewO 1994 §141 Abs1 Z3;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §170 Abs1;
Rechtssatz: Die nach der Annahme der Behörde gegebene tatbestandsmäßige Befürchtung manifestiert sich bereits in der Art der strafgerichtlichen Verurteilung wegen § 170 Abs. 1 StGB (fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst), weshalb den vom Beschwerdeführer gerügten Ver... mehr lesen...