Entscheidungsgründe: I. 1. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 8. Mai 2002, A2002/0011, aus Anlass einer bei ihm zur Z2001/04/0251 anhängigen Beschwerde des Landeshauptmannes von Steiermark gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark betreffend Behebung eines Straferkenntnisses wegen Übertretung der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) und Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art140 Abs1 B-VG de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 8. Mai 2002, A2002/0011, aus Anlass einer bei ihm zur Z2001/04/0251 anhängigen Beschwerde des Landeshauptmannes von Steiermark gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark betreffend Behebung eines Straferkenntnisses wegen Übertretung der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) und Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art140 Abs1 B-VG de... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätGewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §77 Abs3, Abs4GewO 1994 §81 Abs2 Z7GewO 1994 §69aGewO 1994 §359b
Leitsatz: Keine sachliche Rechtfertigung für den Entfall der
Genehmigungspflicht bei Änderung von vereinfacht genehmigten
Betriebsanlagen wegen Fehlens eines Verfahrens zum Schutz bestimmter
Rechtsgüter, hier des Immissionsschutzes der Nachb... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätGewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §77 Abs3, Abs4GewO 1994 §81 Abs2 Z7GewO 1994 §69aGewO 1994 §359b
Leitsatz: Keine sachliche Rechtfertigung für den Entfall der
Genehmigungspflicht bei Änderung von vereinfacht genehmigten
Betriebsanlagen wegen Fehlens eines Verfahrens zum Schutz bestimmter
Rechtsgüter, hier des Immissionsschutzes der Nachb... mehr lesen...