Entscheidungen zu § 80 Abs. 1 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Salzburg

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RS Lvwg 2018/11/6 405-2/131/1/19-2018

Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 06.11.2018 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §80 Abs1GewO 1994 §360
Rechtssatz: Die in § 80 Abs 1 GewO 1994 vorgesehene Rechtsfolge des Erlöschens der Genehmigung der Betriebsanlage tritt mit Ablauf der dort genannten Frist ipso iure ein, ohne dass es dafür eines behördlichen Ausspruches bedarf, namentlich ist ein Feststellungsbescheid über das Erlösc... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 06.11.2018

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