Entscheidungen zu § 79c GewO 1994

Unabhängige Verwaltungssenate

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Steiermark 2004/08/18 43.19-14/2004

Sachverhalt: Mit Bescheid des Bezirkshauptmannes von Voitsberg vom 17.04.1998, GZ.: 4.1- 10/97, in Verbindung mit dem Berichtigungsbescheid des Bezirkshauptmannes von Voitsberg vom 05.05.1998 wurde auf Antrag der Rechtsvorgängerin der nunmehrigen Berufungswerberin festgestellt, dass es sich bei der gastgewerblichen Betriebsanlage auf dem Standort P, M, um eine den § 359 b GewO in Verbindung mit § 1 Z 1 der Verordnung unterliegende Anlage handelt. Mit diesem Bescheid wurden insgesamt neun A... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 18.08.2004

RS UVS Steiermark 2004/08/18 43.19-14/2004

Rechtssatz: Eine Genehmigung nach § 79c GewO, betreffend die Aufhebung oder Abänderung vorgeschriebener Auflagen, sowie eine Genehmigung nach § 78 Abs 2 GewO, betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Herstellung des dem Genehmigungsbescheid entsprechenden Zustands, sind antragsbedürftige Verwaltungsakte. In solchen Verfahren ist die Behörde an den Inhalt des Parteienantrages gebunden, sie kann also nicht etwas Anderes genehmigen, als beantragt wurde (vgl VwGH 18.6.1996, Zl. 96... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 18.08.2004

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten