Entscheidungsgründe: 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Eferding vom 25. November 1974 wurde eine Änderung der Betriebsanlage der "H." Büromöbelfabrik Gesellschaft m. b. H. unter Vorschreibung einer Reihe von Auflagen gewerbebehördlich genehmigt, wobei angeordnet wurde, daß die Anlage erst auf Grund einer Betriebsbewilligung in Betrieb genommen werden dürfe. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von OÖ vom 5. Feber 1975 wurden in Stattgebung einer Berufung der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung 1973
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art83 Abs2GewO 1973 §79 Abs1GewO 1973 §356 Abs4
Rechtssatz: GewO 1973; keine Gleichheitsbedenken gegen §356 Abs4; Zurückweisung der Berufung der beschwerdeführenden Nachbarn mangels Parteistellung im Betriebsbewilligungsverfahren; kein Entzug des gesetzlichen Richters Entscheidungstexte B 6... mehr lesen...