IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dünser über die Beschwerde der AA, vertreten durch BB, Adresse 1, **** Z, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Z vom 17.12.2018, Zl ***, betreffend die Vorschreibung der Vorlage eines Sanierungskonzepts zur Vermeidung von gesundheitsgefährdenden Lärmbelästigungen, nach Durchführung von zwei öffentlichen mündlichen Verhandlungen, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gege... mehr lesen...