Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Vorgeschichte: 1. Mit Schreiben vom 28.06.2012 beantragte die XXXX (im Folgenden: Projektwerberin) bei der XXXX Landesregierung (im Folgenden: belangte Behörde) die Feststellung, dass für das Vorhaben " XXXX mit 495 Betten in XXXX , Bezirk XXXX " die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-G 2000 nicht erforderlich sei. Das Projekt wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt: Bauabschnitt (BA) 1: Im Vollausbau waren hi... mehr lesen...