Norm: ABGB §364 B2ABGB §364aABGB §1096 EGewO 1994 §74 Abs3
Rechtssatz: Da der durch Kunden eines Unternehmens hervorgerufene lokalbezogene Verkehrslärm im gewerblichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren nicht mehr zu berücksichtigen ist, ist der Weg für eine auf § 364 Abs 2 ABGB gestützte Unterlassungsklage offen. Entscheidungstexte 3 Ob 2413/96s Entscheidungstext OGH 18.12.1996 3 ... mehr lesen...