RS OGH 1996/12/18 3Ob2413/96s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1996
beobachten
merken

Norm

ABGB §364 B2
ABGB §364a
ABGB §1096 E
GewO 1994 §74 Abs3

Rechtssatz

Da der durch Kunden eines Unternehmens hervorgerufene lokalbezogene Verkehrslärm im gewerblichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren nicht mehr zu berücksichtigen ist, ist der Weg für eine auf § 364 Abs 2 ABGB gestützte Unterlassungsklage offen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106886

Dokumentnummer

JJR_19961218_OGH0002_0030OB02413_96S0000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten