Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 21. Bezirk, Zl MBA 21-S-2663/94, vom 7.4.1994 enthält folgenden
Spruch: "Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der "V-GmbH" für das Handelsgewerbe mit Detailverkauf von Büromaschinen, Büroausstattung und Informationstechnik im Standort Wien, S-gasse zu verantworten, daß die vorangeführte Gesellschaft in ihrem Katalog Jänner/Feber 1994 (bezeichnet als Denkzettel), der in ihrem Be... mehr lesen...