Entscheidungsgründe: Die Klägerin war in der Zeit vom 25.Juni 1971 bis 31. Dezember 1981 bei der Stadtgemeinde Eisenerz als Vertragsbedienstete beschäftigt. Ab 1.Jänner 1982 wurde sie von der Beklagten mit der Zusage übernommen, daß für sie dienst- und besoldungsrechtlich die Bestimmungen des Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes Anwendung zu finden haben. Mit Schreiben vom 15.September 1986 wurde die Klägerin zum 31.März 1987 gekündigt. Die Klägerin begehrt die F... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §69 Abs2GewO 1973 §212stmk Gemeinde-VBG §32 Abs2 litgstmk Gemeinde-VBG §35 Abs2 litf
Rechtssatz: Ist auch nach Änderung der Organisation die Weiterbeschäftigung der Vertragsbediensteten zu Erfüllung der gewerblichen Mindesterfordernisse (hier zwei fachkundige, ausschließlich mit Tätigkeiten des Reisebürogewerbes befaßte Arbeitnehmer zum Betrieb eines Reisebüros mit Vollkonzession) notwendig, ist auch dann der Kündigungsgrund nac... mehr lesen...