Entscheidungen zu § 68 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-92 von 92

TE Vwgh Erkenntnis 1992/4/28 91/04/0323

Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 1. Oktober 1990 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der F-GmbH Nfg. KG. zu verantworten, daß diese Personengesellschaft als gewerbliches Unternehmen, das zur Ausübung der Gewerbe Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe, Aufstellung von Lüftungsanlagen und Gas- und Wasserleitungsinstallation im Standort W, B-Gasse 6... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.04.1992

RS Vwgh 1992/4/28 91/04/0323

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §38 Abs2;GewO 1973 §68;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn in § 68 GewO 1973 das Wort "Unternehmen" verwendet wird, handelt es sich somit um eine zusammenfassende Ausdrucksweise, die darauf abstellt, daß ein "Unternehmen" eine Vereinigung von persönlichen und sachlichen Elementen in sich schließt. Zum Begriff "Unternehmen" gehören somit nicht nur in ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.1992

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