Entscheidungen zu § 63 GewO 1994

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Beschluss 2002/2/25 V2/02

Begründung: I. 1. Die Antragstellerin hat nach eigener Darstellung ihren Firmenstandort in der Stadtgemeinde Hall in Tirol. Mit Verordnung des Gemeinderates vom "26.4.2000" wurde dort "der in Ost-West-Richtung verlaufende Teil der Brixner-Straße als Josef-Dinkhauser-Straße bezeichnet". In ihrem auf Art139 B-VG gestützten Antrag begehrt die Antragstellerin, "die Verordnung des Stadtamtes Hall i.T. offensichtlich kundgemacht am 26.04.2000 zur Gänze als gesetzw... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.02.2002

RS Vfgh 2002/2/25 V2/02

Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8245 Gebäudenumerierung, Ortschaftskennzeichnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragGewO 1994 §63Verordnung der Stadtgemeinde Hall betr Umbenennung einer Straße
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Verordnung betreffend Änderung einer Straßenbezeichnung mangels Eingriffs in die Rechtssphäre der Antragstellerin; keine Regelung betreffend die Änderung einer Geschäftsa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.02.2002

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