Begründung: I. 1. Die Antragstellerin hat nach eigener Darstellung ihren Firmenstandort in der Stadtgemeinde Hall in Tirol. Mit Verordnung des Gemeinderates vom "26.4.2000" wurde dort "der in Ost-West-Richtung verlaufende Teil der Brixner-Straße als Josef-Dinkhauser-Straße bezeichnet". In ihrem auf Art139 B-VG gestützten Antrag begehrt die Antragstellerin, "die Verordnung des Stadtamtes Hall i.T. offensichtlich kundgemacht am 26.04.2000 zur Gänze als gesetzw... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8245 Gebäudenumerierung, Ortschaftskennzeichnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragGewO 1994 §63Verordnung der Stadtgemeinde Hall betr Umbenennung einer Straße
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Verordnung
betreffend Änderung einer Straßenbezeichnung mangels Eingriffs in die
Rechtssphäre der Antragstellerin; keine Regelung betreffend die
Änderung einer Geschäftsa... mehr lesen...