Rechtssatz: Verfügt die Rechtsmittelwerberin über eine Legitimation für Handelsreisende, ausgestellt vom Magistrat der Stadt V, bot sie jedoch Tischdecken in einem außerhalb des Stadtbereiches von V gelegenem Nebental an, so ist sie dazu nicht berechtigt, weil ihr gewerblicher Tätigkeitsberich ex lege lediglich innerhalb des Verwaltungsbezirkes liegt zu dem die ?Gemeinde des Standortes" (der Gewerbeberechtigung) gehört; dies selbst dann, wenn es sich bei den von ihr vorgewiesenen Tischdec... mehr lesen...