Norm: GewO 1973 §59 Abs2
Rechtssatz: Mangels Entgegennahme einer Bestellung durch den Werbeveranstalter und mangels Weiterleitung der Bestellscheine durch einen Dritten an den Gewerbetreibenden liegt ein Verstoß gegen den § 59 Abs 2 GewO nicht vor (so schon VwGH 26.11.1982, Zl 82/04/0034, 0130-5). Entscheidungstexte 4 Ob 307/83 Entscheidungstext OGH 22.02.1983 4 Ob 307/83 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo2AngG §23 Abs1 IA. GewO §59 Abs2
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 59 Abs 2 GewO beseitigt nicht den Abfertigungsanspruch. Entscheidungstexte 4 Ob 100/55 Entscheidungstext OGH 25.10.1955 4 Ob 100/55 Veröff: Arb 6329 Schlagworte SW: Gewerbeordnung, Verlust, Entfall, Wegfall, Angestellte,
Sittenwidrigkeit, Ende, Beend... mehr lesen...