Rechtssatz: Herr P. P. K., geb. am XY, wohnhaft in XY, hat am 27.12.2006 um ca. 18.40 Uhr auf der Terrasse des A. Ski Lokals fire and ice in Schmuckgegenstände zum Verkauf angeboten. Herr P. P. K. ist nicht im Besitz einer österreichischen Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Handelsgewerbes, allerdings ist er Inhaber einer von der Stadt Delmenhorst ausgestellten Reisegewerbekarte, welche ihn unbefristet zum Feilbieten von Modeschmuck und alkoholfreien Getränken berechtigt. Nach der du... mehr lesen...