Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Sbg. vom 28. Jänner 1980 wurde der Bf. schuldig erkannt, dadurch eine Übertretung nach §366 Abs1 Z1 GewO 1973 begangen zu haben, daß er in Annoncen in den "Salzburger Nachrichten" an fünf näher bezeichneten Tagen verschiedene Stilmöbel (Antiquitäten) zum Verkauf angeboten habe, ohne im Besitze einer Gewerbeberechtigung für den Handel mit Antiquitäten zu sein; über den Bf. wurde eine Ge... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung 1973
Norm: MRK Art7StGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungGewO 1973 §1 Abs4GewO 1973 §5 Z1GewO 1973 §103 Abs1 litb Z1GewO 1973 §366 Abs1 Z1
Rechtssatz: GewO 1973; Verhängung einer Geldstrafe wegen Ausübung eines Anmeldungsgewerbes (Antiquitätenhandel) ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung gemäß §366 Abs1 Z1; keine Eigentumsverletzung; kein Eingriff in die Freiheit der E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin betreibt im Standort Sbg., F-J-Straße 41, das Friseur- und Perückenmachergewerbe. Mit Straferkenntnis vom 12. April 1979 verhängte der Magistrat Sbg. über die Beschwerdeführerin wegen Verabreichung von Getränken im Rahmen der Ausübung des Friseur- und Perückenmachergewerbes gemäß §366 Abs1 Z2 im Zusammenhalt mit §5 Z2 GewO 1973, BGBl. 50/1974, eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,-. Der dagegen erhobenen Berufung wurde vom L... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung 1973
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktGewO 1973 §1 Abs2GewO 1973 §5 Z2GewO 1973 §366 Abs1 Z2
Rechtssatz: GewO 1973; unentgeltliche Verabreichung von Getränken im Rahmen der Ausübung des Friseurgewerbes; keine denkunmögliche Auslegung des §1 Abs2 Entscheidungstexte B 435/79 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 23.06.198... mehr lesen...