Begründung: Mit dem am 16. Oktober 2008 anlässlich der einvernehmlichen Scheidung der Parteien vor dem Bezirksgericht Liesing abgeschlossenen Vergleich hat sich die Verpflichtete nach Punkt 13. (Namensführung und Wettbewerb) verpflichtet, jede geschäftliche Tätigkeit auch für Dritte, mit denen sie direkt oder indirekt in Konkurrenz zur derzeitigen geschäftlichen Tätigkeit des Betreibenden (Gastronomie im weitesten Sinn) tritt und die Vornahme jeglicher Geschäftstätigkeit unter dem g... mehr lesen...