Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Heinz M*****, vertreten durch Dr. Roman Moser, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei P***** GmbH & Co KG ****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte gründete am 9. 2. 1998 zur Führung eines Sanitärinstallationsbetriebs eine GmbH, wobei er drei Viertel der Anteile und die Geschäftsführung übernahm. Da er selbst nicht über die erforderliche gewerbebehördliche Berechtigung verfügte, suchte er nach einer Person, die bereit war, sich als gewerberechtlicher Geschäftsführer formal zur Verfügung zu stellen. In der Folge traf sich der Kläger - über private Vermittlung - mit dem Erstbeklagten, der ihm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile trafen am 8. 1. 1999 eine schriftliche Vereinbarung, wonach der Beklagte der Klägerin, die in Wien das Baugewerbe ausüben wollte und dazu einen gewerberechtlichen Geschäftsführer brauchte, der über einen entsprechenden Befähigkeitsnachweis verfügte, für ein monatliches Entgelt seinen Gewerbeschein "zur Verfügung stellen" und "nach außen hin" als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Klägerin fungieren sollte. Andere Leistungen des Beklagten wa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und Widerbeklagte (in der Folge: Kläger) begehrt von der Beklagten und Widerklägerin (in der Folge: Beklagte) S 87.500,- brutto (Entgeltansprüche und anteilige Sonderzahlungen für die Zeit vom 1. 8. 1996 bis zum 31. 1. 1997) abzüglich erhaltener S 19.886,40 netto. Er sei seit 1. 8. 1996 aufgrund eines Dienstvertrages als gewerberechtlicher Geschäftsführer für die Beklagte tätig gewesen. Am 4. 12. 1996 sei er unbegründet entlassen worden. Die Bek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der erstbeklagten Partei, deren Komplementärin die zweitbeklagte Partei ist, als Hoteldirektor und gewerberechtlicher Geschäftsführer beschäftigt. Der Besitz des Befähigungsnachweises für die erforderlichen Gewerbeberechtigungen (Gastgewerbe und Betrieb des Hallenbades) war Voraussetzung für die Anstellung des Klägers. Am 16.Dezember 1987 wurde das Dienstverhältnis mit Wirkung vom 31.Dezember 1987 einvernehmlich aufgelöst, wobei die beklagte... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIhGewO §9GewO §39 Abs2GewO §39 Abs3GewO §367 Z6GmbHG §15
Rechtssatz: Die GmbH, die sich eines Geschäftsführers bedient, der zwar die sonst für die Ausübung des Gewerbes vorgeschriebenen persönlichen Voraussetzungen mitbringt, sich aber nicht entsprechend im Betrieb betätigt, weil ihn die Gesellschaft vertraglich von dieser Tätigkeit befreit hat oder die von ihm übernommenen Leistungen nur auf schriftliches Verlagen in Anspruch... mehr lesen...