Entscheidungsgründe: I. Mit der Novelle BGBl. I 111/2002 wurde die Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) umfassend geändert. Unter anderem sind nunmehr Rechtsträger von der Gewerbeausübung als Gewerbetreibende ausgeschlossen, wenn der Konkurs mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet wurde (§13 Abs3 Z1 GewO 1994 idF BGBl. I 111/2002). Vor der genannten Novelle waren darüber hinaus auch Rechtsträge... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangGelVerkG 1996 §5GewO 1994 §375 Abs4GüterbeförderungsG 1995 §5
Leitsatz: Keine Unsachlichkeit von Sonderregelungen für den Verlust der
Konzession in Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit im
Güterbeförderungsgesetz und im Gelegenheitsverkehrsgesetz; keine
Verpflichtung des Gesetzgebers zur Übertragung sämtlicher Änderungen
de... mehr lesen...