Entscheidungen zu § 373g GewO 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2009/11/19 4Ob70/09m

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein eingetragener Verein, dessen Vereinszweck (unter anderem) die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist. Der Beklagte ist ein eingetragener Verein, der die Organisation und Durchführung von halb- und ganzjährigen Schüleraustauschprogrammen betreibt. Der Beklagte verfügt über keine Gewerbeberechtigung für Reisebüros und ist nicht in das beim Wirtschaftsministerium eingerichtete Veranstalterverzeichnis eingetragen. Der Beklagte bietet in Farbprosp... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.11.2009

TE OGH 2005/5/24 4Ob21/05z

Begründung: Beide Parteien übernehmen zu entwickelnde Filme und Datenträger, die ihnen ihre Kunden in Auftragstaschen per Post zuschicken, leiten die Filme und Datenträger an den Ausarbeiter weiter und schicken die fertigen Fotos dann wiederum per Post an die Kunden. Im Gegensatz zur Klägerin verfügt die Beklagte nur über eine Gewerbeberechtigung für „Handelsgewerbe und Handelsagenten mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe", nicht jedoch über eine solche nach § 94 Z 20 G... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.05.2005

TE OGH 2001/9/25 4Ob189/01z

Begründung: Aufgabe des klagenden Wettbewerbsverbands ist es, die Interessen der in Österreich tätigen Unternehmen zu wahren und alle Erscheinungsformen unlauteren Wettbewerbs zu bekämpfen. Dem Verband gehören ausschließlich Unternehmer, und zwar insbesondere Bewachungs- und Detektivunternehmen, sowie zahlreiche Landesgremien und Innungen der Handelskammern verschiedener Bundesländer an. Die Zweitbeklagte ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein zu HRA 7219 als Komm... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.09.2001

RS OGH 2001/9/25 4Ob189/01z, 4Ob21/05z, 4Ob70/09m, 4Ob130/17x

Norm: GewO §373gUWG §1 AUWG §1 D5d
Rechtssatz: Verfügen die Anbieter, welche um Kunden aus Österreich werben, um für sie als in Deutschland ansässiges Unternehmen Leistungen zu erbringen, über keine Betriebsstätten in Österreich, so brauchen sie keine österreichische Gewerbeberechtigung. Für die Beurteilung, ob ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung vorliegt, kommt es nicht darauf an, welchen Eindruck ein Verhalten erweckt, sondern maßgebend ist,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.2001

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