Entscheidungen zu § 373c Abs. 9 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2006/2/24 2004/04/0078

Mit Spruchpunkt 2. des Bescheides des Vergabekontrollsenates des Landes Wien (der belangten Behörde) vom 6. April 2004 wurde über Antrag der erstmitbeteiligten Bietergemeinschaft die Entscheidung der Zweitmitbeteiligten vom 27. Februar 2004, im Vergabeverfahren betreffend die Vergabe von Gleisbauarbeiten für die Bauabschnitte U1/2 und U1/3 (Schotteroberbau) und restliche Baumeisterarbeiten für die U-Bahnlinie U1 den Zuschlag der Beschwerdeführerin erteilen zu wollen, für nichtig erklä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.02.2006

RS Vwgh 2006/2/24 2004/04/0078

Index: 50/01 Gewerbeordnung97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2002 §120 Abs1;BVergG 2002 §120 Abs2 Z3;BVergG 2002 §120 Abs4;BVergG 2002 §21 Abs1;BVergG 2002 §30 Abs4;BVergG 2002 §79 Abs3;GewO 1994 §373c Abs9;GewO 1994 §373c;
Rechtssatz: Als unbehebbar sind Mängel zu qualifizieren, deren Behebung nach Angebotseröffnung zu einer Änderung der Wettbewerbsstellung der Bieter führen kann. Bei der Abgrenzung zwis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.2006

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