Norm: ABGB §863 EIIABGB §1096 A1ABGB §1098 IIcGewO §37
Rechtssatz: War der Gebrauch eines Mietgegenstandes für Zwecke eines Erzeugungsbetriebes ( hier: Kleidermachergewerbe ) bedungen, müssen ganz besondere Umstände vorliegen, um eine stillschweigende Vertragsänderung auf Zustimmung zur Ausübung eines Handelsgewerbes ( hier: Herren- und Damenkonfektion ) annehmen zu können; die Duldung des teilweisen Verkaufs vom fremderzeugten Waren ist bei Be... mehr lesen...