Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind sechs Verfahren anhängig, in denen der Verwaltungsgerichtshof jeweils die Aufhebung des mit "Gewerbeausübung in Gastgärten und außerhalb der Betriebsräume und allfälligen sonstigen Betriebsflächen" überschriebenen §153 Abs1 Gewerbeordnung, BGBl. 50/1974 idF BGBl. 29/1993, (GewO 1973), wiederverlautbart mit Kundmachung BGBl. 194/1994 als §148 Abs1 GewO 1994, beantragt. Diese Bestimmung hat folgenden Wortlaut: "(1) Gastgärt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind sechs Verfahren anhängig, in denen der Verwaltungsgerichtshof jeweils die Aufhebung des mit "Gewerbeausübung in Gastgärten und außerhalb der Betriebsräume und allfälligen sonstigen Betriebsflächen" überschriebenen §153 Abs1 Gewerbeordnung, BGBl. 50/1974 idF BGBl. 29/1993, (GewO 1973), wiederverlautbart mit Kundmachung BGBl. 194/1994 als §148 Abs1 GewO 1994, beantragt. Diese Bestimmung hat folgenden Wortlaut: "(1) Gastgärt... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzBVG UmweltschutzGewO 1994 §77GewO 1994 §79GewO 1994 §148 Abs1GewO 1994 §152 Abs8GewO 1994 §368 Z14
Leitsatz: Keine unsachliche Privilegierung bestimmter Gastgärten durch die in
der Gewerbeordnung normierte Betriebszeitengarantie aufgrund
flankierender Strafbestimmungen für Übertretung der gesetzlichen
Einschränkungen und der Möglichkeit der auch nachträglichen
Vorsc... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzBVG UmweltschutzGewO 1994 §77GewO 1994 §79GewO 1994 §148 Abs1GewO 1994 §152 Abs8GewO 1994 §368 Z14
Leitsatz: Keine unsachliche Privilegierung bestimmter Gastgärten durch die in
der Gewerbeordnung normierte Betriebszeitengarantie aufgrund
flankierender Strafbestimmungen für Übertretung der gesetzlichen
Einschränkungen und der Möglichkeit der auch nachträglichen
Vorsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Wie die Beschwerdeführerin in der auf Art144 B-VG gestützten Eingabe ausführt, veranstaltete sie aufgrund eines Vertrages mit der "Bahn-Werbung" in der Zeit vom 16. bis 30. Juni 1979 eine Verkaufsaktion im Hauptbahnhof Leoben. Sie habe dabei übersehen, daß es hiefür einer Anzeige gemäß §46 Abs3 Gewerbeordnung 1973 - GewO 1973 wegen Ausübung des Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte bedurft hätte. Als am 21. Juni 1979 ihre Propagandistin M.W. von Organ... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BeschlagnahmeStGG Art5GewO 1973 §46 Abs3GewO 1973 §336 Abs1GewO 1973 §368GewO 1973 §369VfGG §82 Abs3 dritter SatzVfGG §83 Abs1VStG §39 Abs1
Rechtssatz: GewO 1973; Beschlagnahme von Waren wegen Übertretung des §46 Abs3; denkunmögliche Anwendung des §39 VStG 1950 Entscheidungstexte ... mehr lesen...