Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn (BH) vom 18. Februar 2003 wurde der W Buchhandelsgesellschaft m.b.H. (im Folgenden: W-GmbH) die Gewerbeberechtigung für Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelsagenten in einem näher bezeichneten Standort entzogen. Der Beschwerdeführer ist sowohl handelsrechtlicher als auch gewerberechtlicher Geschäftsführer der W-GmbH. Gegen diesen Bescheid brachte der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §8;GewO 1994 §361 Abs3;GewO 1994 §91 Abs1;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer kam im vorliegenden Verfahren betreffend die Entziehung der Gewerbeberechtigung einer GmbH gemäß § 91 Abs. 2 GewO 1994 keine Parteistellung zu. Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft ist nur an die GmbH als Gewerbetreibende ergangen und greift nur in die Re... mehr lesen...