Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag.a Kovar-Keri über die Beschwerde des Herrn S. B., Wien, P.-gasse, vertreten durch Z., Wien, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den ... Bezirk, vom 17.10.2017, Zahl 726816-2017-5, mit welchem gemäß § 360 Abs. 1 Gewerbeordnung - GewO 1994 die behördliche Außerbetriebnahme des Fritters durch allpoliges Abklemmen des Steckers und Versiegelung verfügt wurde, folgenden BESC... mehr lesen...