IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, wohnhaft in ***, ***, gegen den Bescheid der Wirtschaftskammer Niederösterreich vom 13. März 2018, ***, womit der Antrag auf Ausstellung eines Befähigungsprüfungszeugnisses für das Baumeister-Gewerbe abgewiesen wurde, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als un... mehr lesen...