Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch die RichterinMMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, vertreten durch die C Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen das Schreiben der Meisterprüfungsstelle bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich vom 16.9.2021 den BESCHLUSS 1. Die Beschwerde wird gemäß § 31 VerwaItungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...