IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A, wohnhaft in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 26. Juli 2019, ***, betreffend Untersagung der Gewerbeausübung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Verw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.09.2019 Norm: GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z42GewO 1994 §339GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Die individuelle Befähigung liegt bei Gewerben, bei denen als Befähigungsnachweis eine Befähigungsprüfung vorgeschrieben ist, nur im Falle der Beherrschung des gesamten Prüfungsstoffes, umfassend die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse auf allen in den betreffenden Be... mehr lesen...