IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Landesrechtspfleger AR Hugl über die Beschwerde des Herrn D. Z. vom 20.2.2017 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den ... Bezirk, vom 30.1.2017, Zl. 950349-2016, mit welchem gemäß § 340 Abs. 1 und 3 GewO 1994 festgestellt wurde, dass die Voraussetzungen für die Ausübung eines näher umschriebenen Gewerbes durch Herrn Z. nicht vorliegen und die Ausübung des Gewerbes unter... mehr lesen...