IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Landesrechtspfleger AR Hugl über die Beschwerde des Herrn J. R. vom 6.9.2017 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den ... Bezirk, vom 14.8.2017, Zahl 623934-2017, mit welchem gemäß § 340 Abs. 1 und 3 GewO 1994 festgestellt wurde, dass die Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes „Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe“ durch Herrn J. R. nicht... mehr lesen...